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Immobilienfinazierung - Geld zurück wegen WUCHERZINSSATZ
Die BNP Paribas muss einem früheren Kreditnehmer 28.981,77 Euro erstatten. Der Immobielienkreditvertrag sei wegen sittenwidrig überhöhter Zinsen nichtig, urteilte das Landesgericht Bremen (Az. 2 O 863/22 ).
Der Mann hatte 2020 für die Sanierung eines Hauses 55.000 Euro aufgenommen. Effektivzins: 10,60 Prozent. Als er das Haus später verkaufte, erhielt die BNP Paribas vom Kaufpreis 76.109,42 Euro, mehr als 20.000 Euro davon Vorfälligkeitsentschädigung.
Da der Vertrag nichtig war, stand ihr aber nur eine Rückzahlung des Betrags abzüglich bereits beglichener Raten zu, urteilte das Gericht. Selbst mit einem Risikozuschlag liege derZinssatz weit jenseits der damals üblichen von 1,64 Prozent effiktiv.
Quellen: Finanztest März 2024, S. 59