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Mangel verschweigen kann teuer werden....
Immobilienverkäufer müssen alle bekannten Mängel offenbaren.
Im vorliegenden Fall hatte der Verkäufer verschwiegen, dass die "Laufanlage" auf dem Dach vom Schornsteinfeger beanstandet wurde. Er muss nunmehr Schadenersatz an den Käufer zahlen, der für den Bau vorschriftsmäßiger Stufen das Dach neu für 30.000 € decken muss.
Der bei Immobilienverkaufverträgen übliche Haftungsausschluss erfasst nur dem Verkäufer unbekannte Mängel.
Quelle: Stiftung Warentest Finanzen 08/2025 S. 44